Im Jahre 2017 ist es der Stiftung Forschung 3R nicht möglich, neue Projekte zu genehmigen.
Die Stiftung lädt interessierte Wissenschaftler ein, Projekte aus den Forschungsbereichen vorzuschlagen, welche im Fokus der Stiftung stehen. Die Projekte sollten vorzugsweise innert 1-3 Jahren mit einem Budget von Fr. 50 000.00 bis Fr. 250 000.00 verwirklicht werden können.
Gesuchsteller aus dem Ausland werden nur ausnahmsweise berücksichtigt. Sie müssen begründen, dass ein Zusammenhang mit einer Institution in der Schweiz oder einem in der Schweiz tätigen Forscher besteht.
Im Jahre 2017 kann die Stiftung keine neuen Verpflichtungen für künftige Forschungsbeiträge eingehen, weil Bund und Interpharma die Mittel, welche bisher der Stiftung Forschung 3R zuflossen, inskünftig zu Gunsten des geplanten 3R-Kompetenzzentrums einsetzen werden.
Das Gesuchsverfahren umfasst 2 Stufen:
1. Februar 2017 | Eingabetermin für Projektskizze. Folgen Sie der Anleitung für eine Projektskizze und füllen Sie das Formular „Application for Research Funding“ für die Projektskizze aus. Der Expertenausschuss prüft aufgrund der Projektskizze die 3R-Relevanz des vorgeschlagenen Projekts. Wenn diese Vorprüfung positiv ausfällt, wird der Gesuchsteller eingeladen, ein Beitragsgesuch mit vollständig ausformuliertem Projekt einzureichen. |
Auf Einladung der Stiftung. |
Eingabetermin für vertiefenden Projektbeschrieb.. Folgen Sie der Anleitung für vertiefenden Projektbeschrieb und füllen Sie das Formular „Application for Research Funding“ für den vertiefenden Projektbeschrieb aus. Der Expertenausschuss prüft das Beitragsgesuch und stellt dem Stiftungsrat Antrag auf Genehmigung des Forschungsprojekts sowie Zusicherung eines bestimmten Beitrags oder auf Abweisung des Gesuchs. Die Auswahl erfolgt nach den Evaluationskriterien der Stiftung und nach den finanziellen Möglichkeiten. |
Beachten sie die Richtlinien für die Gewährung von Forschungsbeiträgen.
Auskunft erteilt der wissenschaftliche Leiter