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de | fr | en Druckansicht Jahresbericht 2017Die Stiftung Forschung 3R im Jahre 2017Im Jahre 2017 richtete die Stiftung Forschungsbeiträge von insgesamt Fr. 304 156.80 an 11 Projekte aus, die in den Vorjahren genehmigt worden waren. Der Stiftungsrat konnte von 4 Projektabschlüssen Kenntnis nehmen. Neue Projekte wurden keine genehmigt, da die Stiftung nur noch über finanzielle Mittel verfügt, um die bereits genehmigten, laufenden Projekte abzuwickeln. Von Bund und Interpharma erhielt die Stiftung keine Beiträge mehr. Die Tätigkeit der Stiftung beschränkte sich im Wesentlichen auf die Ausrichtung der zugesicherten Forschungsbeiträge an die laufenden Projekte. 3R Grundsätze3R steht für Replace, Reduce, Refine animal experimentation. Das Konzept der 3R umfasst die Grundsätze, welche im Zusammenhang mit Tierversuchen wegleitend sein müssen: Gibt es für eine Fragestellung eine Methode ohne Tiere, so ist ohne Tierversuch zu verfahren. Ist ein Tierversuch notwendig und unerlässlich im Sinne der Tierschutzgesetzgebung, so ist die Zahl der Tiere möglichst klein zu halten. Das dritte Gebot fordert, dass Tiere im Versuch möglichst wenig belastet werden. Die Stiftung Forschung 3R unterstützt Forschungsprojekte mit einem Projektziel, das im Sinne eines 3R-Grundsatzes eine Verbesserung gegenüber der heutigen Tierversuchspraxis verspricht. Aktivitäten 2017 auf einen BlickInternetauftrittÜber die gesamten Aktivitäten informiert die Stiftung ausgiebig im Internet unter www.forschung3r.ch. Forschungsbeiträge an 11 ProjekteAn 11 Projekte wurden im Jahre 2017 Forschungsbeiträge von insgesamt Fr. 304 156.80 ausgerichtet. Vier ProjektabschlüsseEin neues dynamisches, dreidimensionales in vitro-System aus menschlichen Zellen für die Simulation der Arteriosklerose-Krankheit im Labor (135-13) Dr. med. et Dr. sc. nat. Benedikt Weber, Zentrum für Regenerative Medizin, Universität Zürich. Die häufigste Todesursache bei Menschen in der westlichen Hemisphäre sind kardiovaskuläre Krankheiten. Mehrheitlich liegen die Ursachen der Krankheitsentstehung in der Entwicklung von Läsionen in den arteriellen Blutgefässwänden, den arteriosklerotischen Plaques. Um die Krankheitsentstehung zu erforschen sowie für die Entwicklung und das Testen neuer Medikamente, welche diese Krankheit verhindern/aufhalten oder sogar heilen sollen, werden heute verschiedene Tiermodelle verwendet. Den Forschern ist es nun gelungen, in diesem Projekt mittels menschlichem Zellmaterial aus humanen Arteriosklerose-Plaques (aus Material, das bei der Herz- und Gefässchirurgie anfällt) ein dreidimensionales Zellkultursystem zu entwickeln, welches die Vielfalt der in dieser Krankheit involvierten Zellen im Modell miteinbezieht. Das System kann auch die pulsatilen Blutflussphänomene nachahmen für die Simulation der biomechanischen Kräfte, welche bei der Krankheitsentstehung eine wesentliche Rolle spielen. Mit diesem System steht ein neues biologisches `Werkzeug` für diesen grossen Forschungsbereich zur Verfügung, welches helfen wird, zahlreiche Tierversuche zu vermeiden. Ein neues in-vitro Blutgefässmodell mit Simulation der Gefässbarriere (139-14) Dr. Marietta Herrmann, AO Research Institute, Davos. Die Wände der Blutgefässe, die mit Endothelzellen austapeziert sind, die ihrerseits von Pericyten bedeckt sind, kontrollieren den Stofftransport (Nährstoffe, Gase wie Sauerstoff, etc.) in beide Richtungen (vom Blutraum zu den Gewebezellen und umgekehrt). Auch Zellen wandern durch diese Wand, z.B. Abwehrzellen, welche vom Blutraum her ins Gewebe austreten, um eingedrungene Krankheitserreger zu eliminieren. Bis heute ist es jedoch nicht gelungen, diese Barrierefunktion in vitro zu simulieren. Daher werden immer noch zahlreiche Tierversuche durchgeführt (mit Mäusen, Ratten etc.), um den zu erwartenden Barriere-Effekt auf neue Wirksubstanzen oder das Durchtrittsvermögen von Abwehrzellen zu evaluieren. Bei erfolgreicher Etablierung eines umfassenden in vitro-Blutgefässmodelles inklusive Pericyten wäre ein neues `Forschungswerkzeug` verfügbar, welches zahlreiche Tierversuche ersetzen könnte. Ziel dieses Projektes war es, ein solches System in vitro zu etablieren (Mikrofluid-Kammer, Basalmembransystem, Pericyten etc). Leider erwiesen sich die technischen Schwierigkeiten als dermassen hoch, dass die ambitiösen Ziele nicht erreicht werden konnten. Immerhin gelang es mittels eines neuen, modifizierten Kammermodelles, einige Grundprobleme zu lösen, wie z.B. das der Luftblaseneinschlüsse und diverser Undichtigkeiten im komplizierten Setup. Hydrocephalus-Simulator für die Testung neuer aktiver ventrikuloperitonealer Shunts (140-14) Dr. Marianne Schmid Daners, Institute for Dynamic Systems and Control, ETH Zürich. Die ventrikuloperitonealen Shunts, die heute in der Medizin zur Behandlung des Hydrocephalus verwendet werden, wurden in den 50er-Jahren entwickelt. Sie drainieren die Hirnflüssigkeit, welche nicht abfliessen (oder nicht rezirkulieren) kann, in den Bauchraum. In diesen Shunts werden passive Druckventile verwendet, welche oft verstopfen und zu diversen Komplikationen führen. Bei der Entwicklung neuer Systeme sind Tierversuche zu deren Testung zu erwarten. Um entsprechende Tierversuche zu vermeiden, wurde eine neue Plattform entwickelt, welche aus einem Simulator besteht, der die Testung von ventrikuloperitonealen Shunts in vitro erlauben wird. Das Labor der Projektleiterin plant, vorerst in eigener Regie solche Simulatoren zu bauen. Diese sollen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen an Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Sind in vitro-Alternativmethoden für die in vivo-Testung der Biokonzentration von Pestiziden nur eingeschränkt gültig für das im Test verwendete Biomaterial der Regenbogenforelle, oder haben sie eine breitere Aussagekraft? (141-14) Prof. Dr. Helmut Segner, Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin, Universität Bern. Weltweit existieren Programme für die Regulierung der Verwendung von Chemikalien (wie z.B. Pestizide) und das Abschätzen des Risikos für deren Persistenz, Toxizität und Akkumulation, insbesondere für die Bioakkumulation, in Lebewesen. Eines der am häufigsten verwendeten Modelle für solche Evaluationen ist die Bioakkumulation in Fischen, namentlich in deren Leberzellen. Für solche Tests sind hohe Tierzahlen erforderlich. Neue Alternativen zu den in vivo-Messungen an Fischen sind in vitro und in silico-Verfahren mit Leberzellsystemen von Regenbogenforellen, einem Kaltwasserfisch. Mit dem Projekt gelang es, aufzuzeigen, dass die Daten von Regenbogenforellenmaterial (Leberzellen) auch mit Karpfenmaterial reproduziert werden können (das oft in asiatischen Ländern für solche Testungen Verwendung findet). Diese Methode hat das Potential, Tierversuche auf diesem Gebiet ganz oder teilweise zu ersetzen. Die gewonnenen Daten bilden einen wichtigen Schritt, um künftig regulatorisch zu akzeptieren, die prädiktive Bioakkumulation von Chemikalien in Fischen vollständig ohne Tierversuche abzuklären (animal-free approach). 3R-Info-Bulletins2017 wurde kein neues 3R-Info Bulletin herausgegeben. Die 3R-Info-Bulletins sind im Internet publiziert (www.forschung3r.ch/de/publications/index.html). 1. Träger der StiftungDie Stiftung ist ein Gemeinschaftswerk der parlamentarischen Gruppe für Tierversuchsfragen (Öffentlichkeit), der Interpharma [Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz (www.interpharma.ch/thema/uber-interpharma)] und des Fonds für versuchstierfreie Forschung – heute Stiftung Animalfree Research (Tierschutz). Sie wurde am 18. August 1987 ins Handelsregister eingetragen. Die Mittel für die Unterstützung der Forschung stammen im Wesentlichen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und von der Interpharma. 2. Zweck der StiftungDie Stiftung Forschung 3R bezweckt, die Forschung auf dem Gebiet der Alternativmethoden zu Tierversuchen durch Finanzierung von Forschungsprojekten zu fördern, und setzt sich für die Umsetzung und Verbreitung der 3R-Grundsätze ein. Sie unterstützt vordringlich Projekte zur Erforschung neuer Methoden oder zur Weiterentwicklung bekannter Methoden (Validierung von Methoden), welche im Sinne der 3 R (Replace, Reduce, Refine / Vermeiden, Vermindern, Verbessern) gegenüber der heutigen Tierversuchspraxis Verbesserungen versprechen. Projekte aus einem weiten Problemkreis werden unterstützt, sofern sie Erfolg versprechende Ansätze zeigen, um Tierversuche zu ersetzen oder zu einer Verminderung der Zahl der Tiere in Tierversuchen und der Belastung der Tiere zu führen. Insofern kommen Projekte, die auf den 3R-Grundsätzen basieren, aus einem weiten bio-medizinisch multidisziplinären Umfeld in Frage. Die Stiftung hat indessen im Jahre 2017 keine neuen Projekte genehmigt, da sie im Jahre 2016 letztmals Beiträge von Bund und Interpharma erhielt, um die laufenden Projekte abzuschliessen. Bund und Interpharma werden ihre Unterstützung inskünftig dem neuen 3R-Kompetenzzentrum zukommen lassen, das unter der Federführung von swissuniversities im Jahre 2018 gegründet wurde. Die Stiftung Forschung 3R wird daher ihre Aktivitäten einstellen, und im Jahre 2018 aufgelöst werden, sobald die noch laufenden Projekte abgeschlossen sind. 3. Organisation der StiftungStiftungsratDer Stiftungsrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, nämlich je zwei Vertretern des Parlaments, des Tierschutzes, der Interpharma und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie einem Vertreter weiterer interessierter Kreise. Die heutigen Mitglieder sind: Herr Ständerat Joachim Eder, Unterägeri (Präsident) ExpertenausschussProf. Dr. med. Ernst B. Hunziker, Inselspital (Universitätsspital), Bern (Vorsitz) Wissenschaftlicher LeiterProf. Dr. med. Ernst B. Hunziker, Inselspital (Universitätsspital), Bern GeschäftsführerErnst P. Diener, Rechtsanwalt, Münsingen RevisionsstelleDieWirtschaftsprüfer.ch AG, Thun AufsichtsbehördeEidgenössisches Departement des Innern Satzungen der Stiftung
4. PersonellesIm Jahre 2017 gab es weder im Stiftungsrat noch im Expertenausschuss personelle Veränderungen. 5. Geschäftstätigkeit 2017Der Stiftungsrat trat im 31. Geschäftsjahr zweimal zu je einer halbtägigen Sitzung im April und Dezember zusammen. Dabei wurden neben den statutarischen Geschäften zum Jahresabschluss 2016 die folgenden Sachgeschäfte behandelt: Im April standen der Jahresabschluss 2016 und die Zusicherung der Forschungsbeiträge an die laufenden Projekte im Zentrum. Dazu konnte der Stiftungsrat von 3 Projektabschlüssen Kenntnis nehmen. An der Dezember-Sitzung informierte sich der Stiftungsrat über den Stand der Vorbereitungen für das 3R-Kompetenzzentrum und nahm von einem Projektabschluss Kenntnis. Da die Stiftung Forschung 3R mit dem bisherigen Zweck und Tätigkeitsbereich keine Zukunft hat, beschloss der Stiftungsrat, dass die Stiftung nach Erfüllung der Verpflichtungen für Forschungsbeiträge aufgelöst werden soll. Die vorhandenen Mittel werden voraussichtlich ausreichen, um alle Verpflichtungen zu erfüllen. Ein Rückblick und Ausblick auf die Aktivitäten 2017-2018 beschloss die Sitzung, der sich als Dank für die Arbeit im Berichtsjahr ein gemeinsames Abendessen anschloss. Der Expertenausschuss ist angesichts des Verzichts auf eine Projektausschreibung nicht zu einer Sitzung zusammengekommen. Der wissenschaftliche Leiter organisierte die Evaluation der Jahresberichte und der abgeschlossenen Projekte auf dem Zirkulationsweg. Diese anspruchsvolle, unentgeltliche Arbeit der Expertinnen und Experten wird bestens verdankt. 6. Übersicht über Zahl der Gesuche und ProjektgenehmigungenIn diesem Jahr wurden 4 Projekte abgeschlossen (135-13, 139-14, 140-14, 141-14). Zusammen mit den bereits in den Vorjahren abgeschlossenen Projekten sind damit 138 von 146 Projekten abgeschlossen. 7. FinanziellesDie Forschungsbeiträge an 11 Projekte beliefen sich im Jahre 2017 auf Fr. 304 156.80. Für Kongressteilnahmen zur Projektpräsentation wurden Fr. 2 000.00 aufgewendet. Der Aufwand für Projektbegleitung und Information (Fr. 12 650.00 + Fr. 2 662.40) erreichte Fr. 15 312.40. Zusammen mit dem Saldo aus den Rückstellungen für Forschungsbeiträge (-Fr. 304 156.10 = Fr. 77 685.25 Rückstellungen 2018 – Fr. 381 841.35 Auflösung Rückstellungen 2017) sowie der Rückstellung (Fr. 8 500.00) für Projektbegleitung 2018 resultiert für die Projektförderung ein Gesamtaufwand von Fr. 25 s;813.10. Der Verwaltungsaufwand erreichte Fr. 54 056.70. Zusammen mit der Rückstellung (Fr. 62 800.00) für Verwaltungsaufwand 2018 resultiert somit ein buchhalterischer Gesamtaufwand von Fr. 142 669.80. Auf der Einnahmenseite bildete bisher das paritätische finanzielle Engagement von Bund und Interpharma die Grundlage für die Tätigkeit der Stiftung. Von BLV und Interpharma erhielt die Stiftung im Jahre 2017 keine Beiträge. Daher hatte die Stiftung keine Einnahmen. Per Saldo resultierte ein Ausgabenüberschuss von Fr. 142 669.80. Dieser Betrag wird als Fondsentnahme in der Bilanz dem Fondskapital belastet. Dieses bzw. der Posten nicht gebrauchte Beiträge vermindert sich somit von Fr. 236 235.52 Ende 2016 auf Fr. 93 565.72 Ende 2017. Ende 2017 betrug die Summe der vom Stiftungsrat mit der jeweiligen Projektgenehmigung grundsätzlich zugesicherten, aber noch nicht ausbezahlten Forschungsbeiträge Fr. 77 685.25. Dieser Betrag ist durch die Rückstellung vollständig gedeckt. Es bleiben somit per 31.12.2017 keine Eventualverpflichtungen, die nicht in der Buchhaltung erfasst sind. Das Budget 2018 sieht für die Unterstützung der noch laufenden Projekte Fr. 77 685.25 vor. 8. Übersicht über die Beiträge 1987 - 2017Bund und Interpharma stellten der Stiftung seit 1987 Fr. 23 826 000.00 zur Verfügung. Bis Ende 2017 wurden Projekte und andere Unterstützungen mit einem Gesamtbudget von Fr. 19 632 951.45 genehmigt. Die daran bisher ausgerichteten Beiträge erreichen Fr. 19 555 266.90. Die Projektevaluation und -begleitung kostete Fr. 2 329 800.08 und der kumulierte Verwaltungsaufwand erreichte Fr. 2 018 566.37 (8,6% des Gesamtaufwandes bzw. 10,4 % der Forschungsunterstützung). 10-Jahres-Übersicht9. Jahresrechnung
Eventualverbindlichkeiten
Münsingen, den 23. Februar 2018 STIFTUNG FORSCHUNG 3R 10. Bericht der RevisionsstelleDieWirtschaftsprüfer.ch AG, Thun, prüfte die Jahresrechnung nach dem Standard für eingeschränkte Revision. Sie ist nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen zu schliessen wäre, dass die Jahresrechnung nicht Gesetz, Stiftungsurkunde und Reglement entsprechen würde.
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