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de | fr | en Druckansicht Jahresbericht 2016Die Stiftung Forschung 3R im Jahre 2016Im Jahre 2016 richtete die Stiftung Forschungsbeiträge von insgesamt Fr. 469 640.10 an 11 Projekte aus, die in den Vorjahren genehmigt worden waren. Der Stiftungsrat konnte von 2 Projektabschlüssen Kenntnis nehmen. Neue Projekte wurden keine genehmigt, da die Stiftung nur noch über finanzielle Mittel verfügt, um die bereits genehmigten, laufenden Projekte abzuwickeln. Im letzten 3R-Info-Bulletin 56 wurden die Ergebnisse des abgeschlossenen Projekts 119-10 präsentiert. Bund und Interpharma stellten der Stiftung letztmals insgesamt Fr. 615 000.00 zur Verfügung. Da künftig alle Mittel von Bund und Interpharma für das 3R-Kompetenzzentrum eingesetzt werden sollen, musste im Jahre 2016 aus finanziellen Gründen auf eine Projektausschreibung verzichtet werden. Die Tätigkeit der Stiftung beschränkte sich im Wesentlichen auf die Ausrichtung der zugesicherten Forschungsbeiträge an die laufenden Projekte. 3R Grundsätze3R steht für Replace, Reduce, Refine animal experimentation. Das Konzept der 3R umfasst die Grundsätze, welche im Zusammenhang mit Tierversuchen wegleitend sein müssen: Gibt es für eine Fragestellung eine Methode ohne Tiere, so ist ohne Tierversuch zu verfahren. Ist ein Tierversuch notwendig und unerlässlich im Sinne der Tierschutzgesetzgebung, so ist die Zahl der Tiere möglichst klein zu halten. Das dritte Gebot fordert, dass Tiere im Versuch möglichst wenig belastet werden. Die Stiftung Forschung 3R unterstützt Forschungsprojekte mit einem Projektziel, das im Sinne eines 3R-Grundsatzes eine Verbesserung gegenüber der heutigen Tierversuchspraxis verspricht. Aktivitäten 2016 auf einen BlickInternetauftrittÜber die gesamten Aktivitäten informiert die Stiftung ausgiebig im Internet unter www.forschung3r.ch. Forschungsbeiträge an 11 ProjekteAn 11 Projekte wurden im Jahre 2016 Forschungsbeiträge von insgesamt Fr. 469 640.10 ausgerichtet. Zwei ProjektabschlüsseEntwicklung eines in vitro Systems, in welchem vaskuläre endotheliale Zellen gezüchtet und ihre Funktion unter physiologischen Bedingungen geprüft werden können (133-12) Prof. Dr. Robert Rieben, Departement klinische Forschung, Universität Bern. Untersuchungen zu den krankmachenden Prozessen an den Blutgefässwänden werden i.d.R. in Tierversuchen durchgeführt; dies hauptsächlich deshalb, weil die natürliche Perfusion mit Blut in vitro nicht simuliert werden kann, da Vollblut an den inneren Oberflächen (Endothel) dieser Blutgefässe gerinnt. Ziel dieses Projektes war die Etablierung von Gefässendothel-Kulturbedingungen, die es erlauben, die wichtigsten rheologischen Parameter (physiologische Fluss- und Druckbedingungen, Scherkräfte etc.) des Blutes derart naturnah zu simulieren, dass die inneren Gefässwandoberflächen ihre physiologischen Eigenschaften beibehalten, damit Vollblut in Kontakt mit ihnen nicht gerinnen wird. Es gelang dieser Forschergruppe, ein Mikrofluidsystem zu etablieren, mit welchem die Projektziele erreicht werden konnten. Das relativ einfache experimentelle Konzept sollte auch von anderen Forschungsgruppen problemlos übernommen werden können. Validierung eines neuen humanen Mikroglia in-vitro-Modells (137-13) Prof. Dr. Luis Filgueira, Departement Medizin, Universität Fribourg. Für Experimente mit Mikroglia (Abwehrzellen zwischen den Nervenzellen im Gehirn) werden zahlreiche Tiere (vor allem Mäuse) verwendet, bei denen man diese Zellen aus dem Gehirn isoliert. Die Autoren dieses Projektes hatten vor ein paar Jahren gezeigt, dass man Vorläuferzellen von der Mikroglia auch aus dem Blut von Menschen isolieren und sie danach zu ausgereiften und immunkompetenten Mikrogliazellen in vitro umwandeln kann. Ziel dieses Projektes war es, diese Methode zu validieren und eine weitere Publikation zu veröffentlichen, um sie bekannter zu machen. Es konnte überzeugend nachgewiesen werden, dass solche in vitro erzeugten humanen Mikrogliazellen funktionell gleichwertig sind wie Mikrogliazellen von Mäusen und vom menschlichen Gehirn (das aus Leichen isoliert worden war). 3R-Info-BulletinsDie 3R-Info-Bulletins sind im Internet publiziert (www.forschung3r.ch/de/publications/index.html). Nicht-invasive Überwachung der Spiking-Aktivität von Gruppen von Hirnzellen im zentralen Nervensystem. (Nr. 56, Februar 2016). Die Elektroenzephalographie (EEG) misst elektrische Stromaktivitäten an der Kopfoberfläche. Für eine exakte topographische Lokalisation von pathologischen Prozessen, aber auch für ein besseres Verständnis der Bedeutung und Funktion der elektrischen Hirnaktivitäten, werden neue EEG-Analysemodelle entwickelt. Damit verbundene elektrische Aktivitätsmessungen des Gehirns mit hoher Auflösung werden experimentell im Tierversuch transkutan/transkranial gemacht und sind von Schweregrad 3. Dr. Gonzales Andino schlägt ein neues EEG-Analysemodell vor, das solche Messungen an der Kopfoberfläche erlauben würde. Das neue EEG-Modell konnte in seinen Grundzügen erfolgreich getestet und auch publiziert werden. 1. Träger der StiftungDie Stiftung ist ein Gemeinschaftswerk der parlamentarischen Gruppe für Tierversuchsfragen (Öffentlichkeit), der Interpharma [Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz (www.interpharma.ch/thema/uber-interpharma)] und des Fonds für versuchstierfreie Forschung – heute Stiftung Animalfree Research (Tierschutz). Sie wurde am 18. August 1987 ins Handelsregister eingetragen. Die Mittel für die Unterstützung der Forschung stammen im Wesentlichen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und von der Interpharma. 2. Zweck der StiftungDie Stiftung Forschung 3R bezweckt, die Forschung auf dem Gebiet der Alternativmethoden zu Tierversuchen durch Finanzierung von Forschungsprojekten zu fördern, und setzt sich für die Umsetzung und Verbreitung der 3R-Grundsätze ein. Sie unterstützt vordringlich Projekte zur Erforschung neuer Methoden oder zur Weiterentwicklung bekannter Methoden (Validierung von Methoden), welche im Sinne der 3 R (Replace, Reduce, Refine / Vermeiden, Vermindern, Verbessern) gegenüber der heutigen Tierversuchspraxis Verbesserungen versprechen. Projekte aus einem weiten Problemkreis werden unterstützt, sofern sie Erfolg versprechende Ansätze zeigen, um Tierversuche zu ersetzen oder zu einer Verminderung der Zahl der Tiere in Tierversuchen und der Belastung der Tiere zu führen. Insofern kommen Projekte, die auf den 3R-Grundsätzen basieren, aus einem weiten bio-medizinisch multidisziplinären Umfeld in Frage. Leider musste die Stiftung im Jahre 2016 auf die Genehmigung neuer Projekte verzichten, da sie im Jahre 2016 letztmals Beiträge von Bund und Interpharma erhielt. Bund und Interpharma vollziehen einen Strategiewechsel und werden ihre Unterstützung inskünftig dem in Zusammenarbeit mit swissuniversities zu schaffenden neuen 3R-Kompetenzzentrum zukommen lassen. Die Stiftung Forschung 3R wird daher ihre Aktivitäten einstellen, sobald die noch laufenden Projekte abgeschlossen sind. 3. Organisation der StiftungStiftungsratDer Stiftungsrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, nämlich je zwei Vertretern des Parlaments, des Tierschutzes, der Interpharma und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie einem Vertreter weiterer interessierter Kreise. Die heutigen Mitglieder sind: Herr Ständerat Joachim Eder, Unterägeri (Präsident) ExpertenausschussProf. Dr. med. Ernst B. Hunziker, Inselspital (Universitätsspital), Bern (Vorsitz) Wissenschaftlicher LeiterProf. Dr. med. Ernst B. Hunziker, Inselspital (Universitätsspital), Bern GeschäftsführerErnst P. Diener, Rechtsanwalt, Münsingen RevisionsstelleDieWirtschaftsprüfer.ch AG, Thun AufsichtsbehördeEidgenössisches Departement des Innern Satzungen der Stiftung
4. PersonellesIm Jahre 2016 gab es weder im Stiftungsrat noch im Expertenausschuss personelle Veränderungen. 5. Geschäftstätigkeit 2016Der Stiftungsrat trat im 30. Geschäftsjahr zweimal zu je einer halbtägigen Sitzung im April und Dezember zusammen. Dabei wurden neben den statutarischen Geschäften zum Jahresabschluss 2015 die folgenden Sachgeschäfte behandelt. Im April standen der Jahresabschluss 2015 und die Zusicherung der Forschungsbeiträge an die laufenden Projekte im Zentrum. Dazu konnte der Stiftungsrat von 2 Projektabschlüssen Kenntnis nehmen. Mit dem Wegfall der Projektevaluation ist ein wesentlicher Teil der Aufgaben des wissenschaftlichen Leiters weggefallen. Der Stiftungsrat sah sich daher gezwungen, das Arbeitsverhältnis vertragsgemäss zu kündigen. Für die verbleibenden Aufgaben bis zum Abschluss der laufenden Projekte wurde mit dem bisherigen Leiter ein Beratervertrag auf Stundenbasis abgeschlossen. An der Dezember-Sitzung informierte sich der Stiftungsrat über den Stand der Vorbereitungen für das 3R-Kompetenzzentrum. Da die Stiftung Forschung 3R mit dem bisherigen Zweck und Tätigkeitsbereich keine Zukunft hat, beschloss der Stiftungsrat, dass die Stiftung nach Erfüllung der Verpflichtungen für Forschungsbeiträge aufgelöst werden soll. Die vorhandenen Mittel sollten ausreichen, um alle Verpflichtungen zu erfüllen. Ein Rückblick und Ausblick auf die Aktivitäten 2016-2017 beschloss die Sitzung, der sich als Dank für die Arbeit im Berichtsjahr ein gemeinsames Abendessen anschloss. Der Expertenausschuss ist angesichts des Verzichts auf eine Projektausschreibung nicht zu einer Sitzung zusammengekommen. Der wissenschaftliche Leiter organisierte die Evaluation der Jahresberichte und der abgeschlossenen Projekte auf dem Zirkulationsweg. Diese anspruchsvolle, unentgeltliche Arbeit der Expertinnen und Experten wird bestens verdankt. 6. Übersicht über Zahl der Gesuche und ProjektgenehmigungenIn diesem Jahr wurden 2 Projekte abgeschlossen (133-12, 137-13). Zusammen mit den bereits in den Vorjahren abgeschlossenen Projekten sind damit 134 von 146 Projekten abgeschlossen. 7. FinanziellesDie Forschungsbeiträge an 11 Projekte beliefen sich im Jahre 2016 auf Fr. 469 640.10. Für Kongressteilnahmen zur Projektpräsentation wurden Fr. 2 532.80 aufgewendet. Zusammen mit dem Aufwand für Projektbegleitung (Fr. 77 758.60) und dem Saldo aus den Rückstellungen für Forschungsbeiträge (-Fr. 205 481.45 = Fr. 381 841.35 Rückstellungen 2017 – Fr. 587 322.80 Auflösung Rückstellungen 2016) resultiert für die Projektförderung ein Gesamtaufwand von Fr. 344 450.05. Der Verwaltungsaufwand erreichte Fr. 59 637.20. Somit resultiert ein Gesamtaufwand von Fr. 404 087.25. Auf der Einnahmenseite bildete bisher das paritätische finanzielle Engagement von Bund und Interpharma die Grundlage für die Tätigkeit der Stiftung. Das BLV stellte der Stiftung im Jahre 2016 Fr. 365 000.00 zur Verfügung und die Interpharma überwies Fr. 250 000.00. Zusammen mit dem übrigen Ertrag (Fr. 61.60) beliefen sich die Gesamteinnahmen 2016 auf Fr. 615 061.60. Per Saldo resultierte ein Einnahmenüberschuss von Fr. 210 974.35. Dieser Betrag wird als Fondszuweisung in der Bilanz dem Fondskapital zugeschlagen. Dieses bzw. der Posten nicht gebrauchte Beiträge erhöht sich somit von Fr. 25 261.17 Ende 2015 auf Fr. 236 235.52 Ende 2016. Ende 2016 betrug die Summe der vom Stiftungsrat mit der jeweiligen Projektgenehmigung grundsätzlich zugesicherten, aber noch nicht ausbezahlten Forschungsbeiträge Fr. 381 841.35. Dieser Betrag ist durch die Rückstellung vollständig gedeckt. Es bleiben somit per 31.12.2016 keine Eventualverpflichtungen, die nicht in der Buchhaltung erfasst sind. Das Budget 2017 sieht für die Unterstützung der noch laufenden Projekte Fr. 381 841.35 vor. 8. Übersicht über die Beiträge 1987 - 2016Bund und Interpharma stellten der Stiftung seit 1987 Fr. 23 826 000.00 zur Verfügung. Bis Ende 2016 wurden Projekte und andere Unterstützungen mit einem Gesamtbudget von Fr. 19 628 418.65 genehmigt. Die daran bisher ausgerichteten Beiträge erreichen Fr. 19 249 110.10. Die Projektevaluation und -begleitung kostete Fr. 2 329 800.08 und der kumulierte Verwaltungsaufwand erreichte Fr. 2 018 566.37 (8,5% des Gesamtaufwandes bzw. 10,4 % der Forschungsunterstützung). 10-Jahres-Übersicht9. Jahresrechnung
Eventualverbindlichkeiten
Münsingen, den 23. März 2017 STIFTUNG FORSCHUNG 3R 10. Bericht der RevisionsstelleDieWirtschaftsprüfer.ch AG, Thun, prüfte die Jahresrechnung nach dem Standard für eingeschränkte Revision. Sie ist nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen zu schliessen wäre, dass die Jahresrechnung nicht Gesetz, Stiftungsurkunde und Reglement entsprechen würde.
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